"Selbst der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt."
Konfuzius
Herzlich Willkommen,
den Schritt zu wagen, sich Hilfe zu suchen, zeugt von Mut und Stärke! Umso mehr freue ich mich, Sie als Bezugsperson eines Kindes oder Jugendlichen oder dich selbst als betroffene Person heute auf meiner Homepage begrüßen zu dürfen.
Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin biete ich Verhaltenstherapie in Einzelsitzungen und in Gruppen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr an. Meine Psychotherapie-Praxis befindet sich am Höhenweg 133 im Norden Oberhausens, zwischen Sterkrade, Königshardt und Schmachtendorf.
Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Die wichtigsten Informationen über meine Angebote befinden sich auf dieser Website. Jedoch kann keine Homepage das persönliche Gespräch ersetzen. Eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung einer unverbindlichen Sprechstunde ist per E-Mail (bevorzugt) oder Telefon möglich.
Gesetzlich versicherte Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Einwilligung der Eltern psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Bitte zögere nicht, dich zu melden, falls du Infos dazu benötigst.
Ich freue mich auf den gemeinsamen Weg,
Ihre/Deine Barbara Münnich
ACHTUNG: Aus gegebenem Anlass bitte ich um Aufmerksamkeit für ein wichtiges Thema. Ab Januar 2025 wird für alle Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) automatisch durch die Krankenversicherungen eingerichtet.
Relevante Gesundheitsdaten werden dann ohne gesonderte Zustimmung der Versicherten zentral von einem privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, der Gematik GmbH, in einer "Gesundheitscloud" im Internet gespeichert und verschiedenen Personenkreisen zur Verfügung gestellt. Versicherte können der Speicherung ihrer Gesundheitsdaten jedoch widersprechen. Dies ist unkompliziert möglich und bringt keinerlei Nachteile bei Behandlungen mit sich. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bereits selbstständig widersprechen!
Bitte gestatten Sie mir folgende Gedanken zur Bewertung der ePA aus heutiger Sicht: Der noch amtierende Bundesgesundheitsminister, Karl Lauterbach, betonte zuletzt erneut: "Die Daten der Bürger sind sicher.". Er sicherte außerdem zu, dass die ePA nur dann eingeführt werde, wenn kein Restrisiko eines großen Hackerangriffs bestehe. Jedoch enthüllten Ende Dezember 2024 zwei renommierte Sicherheitsforschende beim 38. Kongress des bekannten Chaos Computer Clubs Hamburg eindrucksvoll, wie einfach der Zugriff auf jegliche Daten der ePA ist. Trotz dieser Enthüllung wird die ePA am 15.01.2025 in Modellregionen, darunter NRW, implementiert. In der Psychotherapeuten- und Ärzteschaft wird dies außerordentlich kritisch gewertet. Datensicherheit muss bei hochsensiblen Daten wie Gesundheitsdaten immer im Vordergrund stehen. Auch bei somatischen Themen (Rezepte, Allergien, Diabetes, Demenz u. a.), bei denen die ePA und die Datenspeicherung in der "Gesundheitscloud" für ältere Menschen mit Vorerkrankungen sinnvoll sein könnte, darf ein Missbrauch von Daten nicht zugelassen werden. Zahlreiche Datenlecks aus anderen Ländern, die mit dieser Art der Datenspeicherung bereits Erfahrungen sammeln konnten, zeigen die enormen Risiken. Aus meiner Sicht müssen vertrauliche Informationen über (psychische) Erkrankungen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, auch weiterhin vollständig geschützt bleiben. Dies entspricht meines Erachtens dem im Grundgesetz verankerten Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Bitte informieren Sie sich und Ihre Familienmitglieder und fällen Sie eine gut informierte Entscheidung! Prüfen Sie, ob Sie von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Speicherung Ihrer Gesundheitsdaten in der ePA Gebrauch machen möchten.
Externe Links zum Thema und einen Widerspruchsgenerator finden Sie hier:
Ärzteschaft alarmiert - Lauterbach: "Die Daten der Bürger sind sicher."
CCC fordert Ende der epa-Experimente am lebenden Bürger
Entscheidungshilfe zur ePA - PRO und CONTRA
Vortrag des Hausarztes Dr. Stefan Streit aus Köln
Datenspende für den "guten Zweck"?
Widerspruchsgenerator für alle Fälle