Aus gegebenem Anlass bitte ich um Aufmerksamkeit für ein wichtiges Thema. Seit dem 01. Oktober 2025 ist das Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Behandelnden im Gesundheitssystem verpflichtend. Eine Ausnahme wurde durch den Gesetzgeber lediglich bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren gemacht. Hier dürfen die Behandelnden entscheiden, Daten nicht preiszugeben.
Relevante und sensible Gesundheitsdaten werden dann ohne gesonderte Zustimmung der Versicherten zentral von einem privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, der Gematik GmbH, in einer "Gesundheitscloud" im Internet gespeichert und verschiedenen Personenkreisen zur Verfügung gestellt. Sie haben derzeit noch keine Möglichkeit nachzuvollziehen, wer Einblick in diese Daten nimmt. Versicherte können der Speicherung ihrer Gesundheitsdaten widersprechen. Dies ist unkompliziert möglich und bringt keinerlei Nachteile bei Behandlungen mit sich. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bereits selbstständig widersprechen!
Bitte gestatten Sie mir folgende Gedanken zur Bewertung der ePA aus heutiger Sicht: Trotz der politischen Zusicherung: "Die Daten der Bürger sind sicher." enthüllten renommierte Sicherheitsforschende des bekannten Chaos Computer Clubs Hamburg eindrucksvoll, wie einfach der Zugriff auf jegliche Daten der ePA ist und Anonymisierungen rückgängig gemacht werden können. Trotz dieser Enthüllungen wurde die ePA 2025 mittlerweile implementiert. In der Psychotherapeuten- und Ärzteschaft wird dies außerordentlich kritisch gewertet. Datensicherheit muss bei hochsensiblen Daten wie Gesundheitsdaten immer im Vordergrund stehen. Auch bei somatischen Themen (Rezepte, Allergien, Diabetes, Demenz u. a.), bei denen die ePA und die Datenspeicherung in der "Gesundheitscloud" für ältere Menschen mit Vorerkrankungen sinnvoll sein könnte, darf ein Missbrauch von Daten nicht zugelassen werden. Zahlreiche Datenlecks aus anderen Ländern, die mit dieser Art der Datenspeicherung bereits Erfahrungen sammeln konnten, zeigen die enormen Risiken. Aus meiner Sicht müssen vertrauliche Informationen über (psychische) Erkrankungen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, auch weiterhin vollständig geschützt bleiben. Dies entspricht meines Erachtens dem im Grundgesetz verankerten Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Bitte informieren Sie sich und Ihre Familienmitglieder und fällen Sie eine gut informierte Entscheidung! Prüfen Sie, ob Sie von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Speicherung Ihrer Gesundheitsdaten in der ePA Gebrauch machen möchten.
Externe Links zum Thema und einen Widerspruchsgenerator finden Sie hier:
Juni 2025 - aktueller Vortrag des Hausarztes Dr. Stefan Streit zur ePA "Whatever it takes!"
Ärzteschaft alarmiert - Lauterbach: "Die Daten der Bürger sind sicher."
CCC fordert Ende der ePa-Experimente am lebenden Bürger
Sensible Daten: Verband warnt Patient*innen mit psychischen Erkrankungen
Entscheidungshilfe zur ePA - PRO und CONTRA
Vortrag des Hausarztes Dr. Stefan Streit aus Köln
Datenspende für den "guten Zweck"?
Widerspruchsgenerator für alle Fälle